Wohnraummietrecht

Das Anbringen einer Kameraattrappe im Hausflur ist unzulässig.

Auch hier besteht für den Mieter der gleiche Überwachungsdruck wie bei einer echten Kamera. Die Montage einer Attrappe ist nur dann gerechtfertigt, wenn es zu schwer wiegenden Vorkommnissen gekommen ist.

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Anfängliche Renovierung entbindet von laufenden Schönheitsreparaturen!

Wenn der Mieter bei Mietbeginn die Wohnung selbst in Stand setzt und dafür nur eine geringe Vergütung (hier: 200 DM) erhält, hat er keine renovierte Wohnung übergeben bekommen. Er kann damit nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, die Kosten für laufende Schönheitsreparaturen zu tragen.

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Folgen des verspäteten Auszuges des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters

Zieht der wegen einer berechtigten Eigenbedarfskündigung gekündigte Mieter einer Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus, haftet er dem Vermieter für daraus resultierende finanzielle Folgen.

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Mieter muss Zustand bei Übergabe beweisen

Beruft sich ein Mieter auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel, weil die Wohnung bei Mietbeginn renovierungsbedürftig gewesen sei, muss er beweisen, dass seinerzeit Renovierungsbedarf bestand. Das gilt auch, wenn das Mietverhältnis lange Zeit (hier: 58 Jahre) bestanden hat. 

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Auch volljährige Kinder müssen räumen

Die Beendigung des Mietverhältnisses und die Räumung der Wohnung können den Vermieter vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. Wenn der Vermieter gegen den Mieter nach einem teilweise langen Räumungsverfahren endlich einen Titel erwirkt hat, ist der letzte Schritt, den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung rechnet der Vermieter nicht mehr mit weiteren Hindernissen.
 

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Eigenbedarfskündigung (Zweitwohnung)

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 22.08.2013 die Frage entschieden, ob die beabsichtigte Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung ausreichend sei, einen Eigenbedarf des Eigentümers zu begründen.

Der klagende Vermieter hatte das Mietverhältnis mit dem Mieter aufgrund Eigenbedarfes gekündigt. Zur Begründung führte der Vermieter an, er wolle seine in Berlin gelegene Wohnung als Zweitwohnung nutzen, um seine uneheliche 13-jährige Tochter gelegentlich am Wochenende in der Hauptstadt zu besuchen. Der Mieter erachtete dies als nicht ausreichend, um eine Eigenbedarfskündigung zu begründen.

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Betriebskostenvorauszahlungen: Erhöhung nur bei sachlich richtiger Abrechnung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.05.2012 entschieden, dass ein Vermieter von Wohnraum die monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten nur dann anpassen kann, wenn er eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung für das Vorjahr gelegt hat. Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt zu Grunde, dass der Vermieter von Wohnraum die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht hat und sich dabei auf die vorangegangene Abrechnung stützte. Der Mieter jedoch beanstandete die vorangegangene Abrechnung und zahlte die erhöhten Vorauszahlungen nicht. Dies nahm der Vermieter sodann zum Anlass, das Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen fristlos zu kündigen und nach Ablauf der Räumungsfrist Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu erheben.

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Mieterhöhung aufgrund Vergleichsmiete

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 28.03.2012 einen aktuellen Sachverhalt zu entscheiden. Der Vermieter einer preisfreien Wohnung begehrt von seinem Mieter nach § 558 BGB die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Zur Begründung der Mieterhöhung benennt der Vermieter sieben Wohnungen, von denen sechs Wohnungen über und eine Wohnung unter der begehrten Miete liegen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens bestätigte die begehrte Miete als ortsüblich. Der Mieter war ungeachtet dessen jedoch der Auffassung, dass das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam sei, soweit es die vom Vermieter angegebene niedrigste Miete übersteigt.

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Funkablesegräte

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 28.09.2011 ist ein Wohnraumvermieter berechtigt, ältere, noch funktionsfähige Ablesegeräte durch moderne Funk-Ablesegeräte zu ersetzen.

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Einwendungsausschluss auch bei Betriebskostenpauschale

Wenn der Vermieter Betriebskosten abrechnet, obwohl die Parteien vereinbart haben, dass der Mieter eine Pauschale zahlt, muss der Mieter dies innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der Betriebskostenabrechnung einwenden. Unterlässt er dies, ist er mit seinen Einwendungen gegen die Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB ausgeschlossen und hat eine etwaige Nachforderung zu zahlen.

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Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

Der Bundesgerichtshof hat am 13.10.2010 entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Mietsicherheit (Kaution) von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.

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Wohnwertverbesserungen durch Mieter

Mieterhöhungsverlangen werden in der Regel durch Bezugnahme auf ortsübliche Vergleichsmieten begründet, wobei die Wohnungen im Hinblick auf sog. „Wohnwertmerkmale“ vergleichbar sein müssen. Im konkreten Fall hatte der Mieter aufgrund einer Verpflichtung im Mietvertrag von 1976 auf eigene Kosten in die Wohnung ein Badezimmer und eine Sammelheizung eingebaut. Kosten hierfür wurden ihm vom Vermieter nicht erstattet. Der Vermieter verlangte von dem Mieter eine Miterhöhung und begründete diese anhand von Vergleichmieten für Wohnungen mit Bad und Sammelheizung.

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Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung

Wohnungsmieter müssen Einwendungen gegen die vom Vermieter vorgelegte Betriebskostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung geltend machen. Andernfalls verliert der Mieter seine Rechte. Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010 (VIII ZR 185/09) entschieden, dass der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der Jahresfrist geltend machen muss, wenn er die gleichen Einwendungen schon gegenüber früheren Abrechnungen erhoben hat.

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Eigenbedarfskündigung

Mit Urteil vom 27.01.2010 (Az. VIII ZR 159/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß eine Eigenbedarfskündigung eines Vermieters auch dann wirksam ist, wenn der Wohnbedarf "nur" für eine Nichte des Vermieters geltend gemacht wird.

RA Soehring

Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.2009 (Az. VIII ZR 39/09) entschieden, daß bei der Ermittlung der Wohnfläche einer Maisonettewohnung die Fläche des zu Wohnzwecken mitvermieteten Galeriegeschosses unabhängig davon zu berücksichtigen ist, ob die Räume des Galeriegeschosses nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften deswegen nicht zur Wohnfläche zu rechnen sind, weil sie zu weniger als der Hälfte der Grundfläche eine lichte Höhe von mehr als 2,20 m aufweisen und deshalb nicht als Aufenthalsträume gelten.

RA Soehring

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