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Funkablesegräte

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 28.09.2011 ist ein Wohnraumvermieter berechtigt, ältere, noch funktionsfähige Ablesegeräte durch moderne Funk-Ablesegeräte zu ersetzen.
Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verlangte in diesem Fall von seinem Mieter, den Einbau funkbasierter Ablesegräte für Wärme, Kalt- und Warmwasser zu dulden, obwohl die alten Zähler noch voll funktionsfähig waren. Der Mieter verweigerte diesen Austausch mit dem Argument, er wolle in seiner Wohnung kein mit Funk arbeitendes System. Zu Unrecht, wie der BGH feststellte. Für die Heizenergie- und die Warmwasserzähler ergäbe sich ein Duldungsanspruch des Mieters aus der Heizkostenverordnung; den Austausch des Kaltwasserzählers habe er aufgrund der eintretenden Verbesserung des Wohnwerts zu dulden.

RA Soehring

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