Aktuelles

Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen

Die Kläger, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die Wohnungseigentümer umgelegt.

Weiterlesen …

Funkablesegräte

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 28.09.2011 ist ein Wohnraumvermieter berechtigt, ältere, noch funktionsfähige Ablesegeräte durch moderne Funk-Ablesegeräte zu ersetzen.

Weiterlesen …

Wiederbestellung des Verwalters: Keine Angebote anderer Verwalter nötig

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10

Einwendungsausschluss auch bei Betriebskostenpauschale

Wenn der Vermieter Betriebskosten abrechnet, obwohl die Parteien vereinbart haben, dass der Mieter eine Pauschale zahlt, muss der Mieter dies innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der Betriebskostenabrechnung einwenden. Unterlässt er dies, ist er mit seinen Einwendungen gegen die Abrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB ausgeschlossen und hat eine etwaige Nachforderung zu zahlen.

Weiterlesen …

Störung durch Trittschall

Lässt ein Wohnungseigentümer Parkett anstelle von Teppichboden verlegen, so kann der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung, der sich fortan durch den Trittschall belästigt fühlt, gleichwohl keinen höheren Trittschallschutz als in der DIN 4109 (Stand dem jeweiligen Baujahr des Gebäudes entsprechend) festgelegt beanspruchen. Ist diese DIN eingehalten, sind die Umbauten zulässig. Ausnahmsweise kann sich allerdings aus der prägenden Ausstattung der gesamten Wohnanlage ein anderes Schallschutzniveau ergeben, etwa wenn sich aus der Baubeschreibung oder einer entsprechenden korrespondierenden Regelung in der Teilungserklärung die Einhaltung einer bestimmten Schallschutzklasse ergibt.
Das Thema Trittschallschutz ist im Wohnungseigentumsrecht ein regelmäßiges. Es ist allerdings mehrfach entschieden, dass nicht jede wahrnehmbare Verschlechterung zu einem Anspruch auf Beseitigung führt. Ist der neue Belag fachgerecht verlegt und die jeweilige DIN-Norm eingehalten, spricht viel dafür, dass der Umbau von den übrigen Eigentümern hinzunehmen ist.

RA Soehring

Weiterlesen …

Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden

Der Bundesgerichtshof hat am 13.10.2010 entschieden, dass ein Mieter von Wohnraum die Zahlung der Mietsicherheit (Kaution) von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos durch den Vermieter abhängig machen darf.

Weiterlesen …

Mein alternativer Text