Der Bundesgesetzgeber hat nunmehr den am 23.05.2012 beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ (Mietrechtsänderungsgesetz) in den Bundestag eingebracht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die sog. Mietrechtsreform 2012 noch in diesem Jahre verabschiedet und zum 01.01.2013 in Kraft treten wird.
Die Mietrechtsreform 2012 hat sich im Wesentlichen zwei Ziele gesetzt:
1. die Erleichterung der energetischen Modernisierungen von Immobilien für den
Eigentümer/Vermieter und
2. die Bekämpfung des sog. Mietnomadentums.