Aktuelles

Neue News-Rubrik "Strafrecht"

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen zukünftig aktuelle Informationen zum Thema "Strafrecht" bereit.

Neue News-Rubrik "Handels- und Gesellschaftsrecht"

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen zukünftig aktuelle Informationen zum Thema "Handels- und Gesellschaftsrecht" bereit.

Neue Kanzleianschrift

Ab dem 12.02.2016 befindet sich der Sitz der Kanzlei der Bürogemeinschaft von Rechtsanwalt Jan-Oliver Soehring und Rechtsanwalt Thomas Semmler in der Lutherstraße 30, 39112 Magdeburg. 

Wohnungseingangstüren: Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2013, hat der BGH klargestellt, dass Wohnungseingangstüren im gemeinschaftlichen Eigentum und nicht im Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers stehen.

Die WEG hatte beschlossen, dass die Wohnungseingangstüren in einer gewissen Art und Weise ausgestaltet werden müssen. Ein Wohnungseigentümer hielt diesen Beschluss für nichtig, da er die Meinung vertrat, die Wohnungseingangstür gehöre nach den Bestimmungen der Teilungserklärung zu seinem Sondereigentum.

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Eigenbedarfskündigung (Zweitwohnung)

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 22.08.2013 die Frage entschieden, ob die beabsichtigte Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung ausreichend sei, einen Eigenbedarf des Eigentümers zu begründen.

Der klagende Vermieter hatte das Mietverhältnis mit dem Mieter aufgrund Eigenbedarfes gekündigt. Zur Begründung führte der Vermieter an, er wolle seine in Berlin gelegene Wohnung als Zweitwohnung nutzen, um seine uneheliche 13-jährige Tochter gelegentlich am Wochenende in der Hauptstadt zu besuchen. Der Mieter erachtete dies als nicht ausreichend, um eine Eigenbedarfskündigung zu begründen.

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Mieterhöhungsverlangen unwirksam: Zustimmungsklage unzulässig

Mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.11.2013 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB bereits unzulässig und deshalb abzuweisen ist, wenn der Klage ein nicht wirksames Erhöhungsverlangen vorausgegangen ist.

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