Aktuelles

Das Anbringen einer Kameraattrappe im Hausflur ist unzulässig.

Auch hier besteht für den Mieter der gleiche Überwachungsdruck wie bei einer echten Kamera. Die Montage einer Attrappe ist nur dann gerechtfertigt, wenn es zu schwer wiegenden Vorkommnissen gekommen ist.

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Anfängliche Renovierung entbindet von laufenden Schönheitsreparaturen!

Wenn der Mieter bei Mietbeginn die Wohnung selbst in Stand setzt und dafür nur eine geringe Vergütung (hier: 200 DM) erhält, hat er keine renovierte Wohnung übergeben bekommen. Er kann damit nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, die Kosten für laufende Schönheitsreparaturen zu tragen.

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Folgen des verspäteten Auszuges des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters

Zieht der wegen einer berechtigten Eigenbedarfskündigung gekündigte Mieter einer Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist nicht aus, haftet er dem Vermieter für daraus resultierende finanzielle Folgen.

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Mieter muss Zustand bei Übergabe beweisen

Beruft sich ein Mieter auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel, weil die Wohnung bei Mietbeginn renovierungsbedürftig gewesen sei, muss er beweisen, dass seinerzeit Renovierungsbedarf bestand. Das gilt auch, wenn das Mietverhältnis lange Zeit (hier: 58 Jahre) bestanden hat. 

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Mietrechtsänderungen 2016: Gesetzesentwurf steht

Der Gesetzentwurf für die nächste Mietrechtsänderung steht. Der vom Justizminister vorgelegte Entwurf sieht u.a. Änderungen bei der Wohnfläche, der Modernisierungsmieterhöhung und beim Mietspiegel vor und wird nun den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet.

Betriebskostenumlagevereinbarung

Zur Übertragung der Betriebskosten auf den Wohnraummieter genügt nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.02.2016 (Az. VIII ZR 137/15) die bloße Vereinbarung, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat.

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